Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsinformationen für den Bereich Versicherungen und Investment*

Wir verfolgen eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie.

Artikel 3

Im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern/Versicherungsunternehmen) und deren Finanzprodukte berücksichtigen wir die von den Anbietern  zur Verfügung gestellten Informationen, um Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung berücksichtigen zu können.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.

Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Marktteilnehmers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Artikel 4

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler jedoch nicht verantwortlich.

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

Artikel 5

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Artikel 6

Bei der Beratung zu Finanzprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet werden.

Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.

*Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gelten die Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken der NFS Netfonds Financial Service GmbH, die Sie hier finden.